DJI Mavic Air 2: Jetzt werden Drohnen interessant, oder doch nicht?

Der Drohnen-Spezialist DJI hat die bekannte Mavic Air Drohne neu aufgelegt und sie mit einer deutlich besseren Kamera und längerer Flugzeit ausgestattet. Vor dem Kauf gibt es aber einiges zu beachten.
Bitte beachte: Dieser Beitrag ist mehr als 3 Jahre alt. Manche Links, Preise, Produkte und Aussagen sind vielleicht nicht mehr aktuell!

Ich muss zugeben, dass ich in den letzten Jahren schon ab und zu mal einen Gedanken an eine Drohne verschwendet habe. Eine „fliegende Kamera“ wäre zur Vervollständigung der Fotoausrüstung schon nett. Allerdings haben mich bislang die recht kurzen Flugzeiten und oft auch nicht allzu begeisternden Kameras vom Kauf abgehalten. Mit der DJI Mavic Air 2 könnte sich das ändern. Man kann sie in Deutschland bereits bestellen und mit etwa 850 Euro ist sie preislich im Rahmen. Für 200 Euro mehr bekommt man das „Fly more“ Paket mit zwei zusätzlichen Akkus, Ersatzpropellern, einem Doppelladegerät und Tragetasche.

Für Fotografen und Videofilmer ist die Kamera schon sehr interessant: Mit dem 48 Megapixel-Sensors lassen sich Fotos in 12 MP Auflösung – auch im RAW-Format – oder 8k Hyperlapse-Fotos machen. Er ermöglicht auch HDR und zeigt weniger Bildrauschen. Zudem wird die größere Sensorfläche zur Bildstabilisierung genutzt. Videos macht die Mavic Air 2 mit 4k bei 60 fps und mit bis zu 240 fps bei 1080p. Zudem lassen sich HDR-Videos in 40k/30 drehen. Beim Focus-Track verfolgt die Drohne automatisch ein Objekt und behält es im Bild.

Damit man diese neue Kamera auch ausnutzen kann, hat DJI die Flugzeit auf bis zu 34 Minuten pro Akkuladung erhöht, was laut ersten Tests im Netz wohl durchaus realistisch ist. Der Vorgänger lag bei realistischen 18 Minuten Flugzeit.

Zur Steuerung der Drohne setzt man nun nicht mehr auf WLAN, sondern auf ein Protokoll mit dem Namen „Occusync“, was eine Reichweite von bis zu 10 km bieten soll. Die Hinderniserkennung wurde verbessert und sorgt dadurch für höhere Flugsicherheit. Sie wiegt 570 Gramm und kommt auf eine Geschwindigkeit von 68 km/h.

Die rechtliche Seite der Drohne

Was man mittlerweile natürlich bedenken muss ist, dass man mit der kommenden EU Drohnen-Verordnung ab 250 Gramm Fluggewicht einen „Drohnenführerschein“ benötigt und eine Kenntnisprüfung ablegen muss. Eine gute Übersicht zu den verschiedenen Drohnen-Klassen gibt es HIER. Der private Drohnenführerschein kostet 26,75 Euro. Die DJI Mavic Air 2 fällt in die Klasse C1 und daher genügt der „kleine Drohnenführerschein“.

Eine Kennzeichnung zum Besitzer ist für jede Drohne ab 250 Gramm Pflicht und wird mit einer Plakette gemacht. Zusätzlich ist eine Haftpflichtversicherung notwendig, die Drohnen mit einschließt. Diese bekommt man ab da 35 Euro pro Jahr.

Die neue EU Drohnen-Verordnung sollte eigentlich am 1.7.2020 in Kraft treten, welche durch die Corona-Pandemie aber wohl verschoben wird. Aktuell gilt noch die Drohnenverordnung 2017 und damit ist der Drohnenführerschein erst ab 2 kg Abfluggewicht vorgesehen.

Wo darf man mit Drohnen noch fliegen?

Ebenso sollte man sich vor dem Kauf informieren, ob man in der Gegend, in der man fliegen möchte, auch aufsteigen darf. Gerade in und um größeren Städten ist das mittlerweile gar nicht mehr so einfach. Wir haben hier nur einen Kleinflughafen und einen Segelflugplatz, dafür aber mehrere Naturschutzgebiete, die ein Überfliegen ebenfalls ausschließen. Eine gute Übersicht gibt airmap.io. Eine weitere Übersicht gibt es beim Bundesverband Copter Piloten.

Das alles sollte bei einem Drohnen-Kauf gut überlegt sein, denn es verursacht nicht nur laufende Kosten, sondern erfordert auch genaue Planung, damit man sich im rechtssicheren Bereich bewegt. Trotz aller Regelungen, die selbstverständlich ihre Berechtigung haben und zusätzlicher Kosten, ist die DJI Mavic Air 2 eine Überlegung wert.

Die neue DJI Mavic Air 2 gibt es im DJI-Shop (Affiliate Link)

Letzte Aktualisierung am 16.04.2024 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API

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2 Kommentare

  1. Die mavic air 2 wird bis dato ohne zertifizierung ausgeliefert. Sie fällt somit nicht in C1 sondern wird rechtlich als bestandsdrohne gehandhabt. Grosser unterschied.

  2. Größtes Problem sind die Einschränkungen… Wenn man nicht über Menschenmengen, Privatgrund, Autobahnen, Bundeswasserstrassen, Bahnstrecken und Naturschutzgebieten fliegen darf zw. 100m Abstand halten muss bleibt wenig. Da fliegt man selten legal, leider.

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